Antrag 09.06.2020

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Sondernutzungssatzung wird im § 11 dahingehend abgeändert, dass die Stadt Landshut von der Erhebung einer Gebühr für die Ausübung von Sondernutzungen absehen bzw. diese auf einen symbolischen Betrag reduzieren kann, wenn schwere unvorhersehbare Ereignisse (z.B. eine Pandemie, behördlich angeordnete Betriebsschließungen etc.) eintreten, die langfristige wirtschaftliche Folgen mit sich führen.

Begründung:

Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Auswirkungen mussten die Landshuter Gastronomen über einen längeren Zeitraum ihre Betriebe schließen. Auch wenn mittlerweile von behördlicher Seite eine Wiederöffnung möglich ist, so ist diese doch mit zahlreichen Einschränkungen verbunden, die höchstwahrscheinlich über einen langen Zeitraum aufrechterhalten werden müssen. Diese Auswirkungen bedeuten für die Gastronomie erhebliche wirtschaftlichen Nachteile und deutliche finanzielle Verluste. Daher wurde entschieden, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie für den Zeitraum der Schließung nicht zu erheben. Ein kompletter Erlass für das gesamte Jahr 2020 ist aufgrund einer fehlenden Regelung in der Satzung bisher nicht möglich. Daher sollte die Satzung um diese Möglichkeit ergänzt werden, um für die Zukunft diesbezüglich gerüstet zu sein.

gez. Jutta Widmann, 3. Bgm, MdL

gez. Robert Mader, Fraktionsvorsitzender

gez. Klaus Pauli, Stadtrat