Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung Landshut schränkt die Vergabe von Gutachten angesichts der schwierigen Haushaltslage ein:

  1. Zukünftig werden nur noch Gutachten zu Baumaßnahmen und aktuell anstehenden Entscheidungen vergeben, die Ergebnisse aus den Gutachten müssen zudem zeitnah umsetzbar sein.
  2. Der für die Vergabe eines Gutachtens Verantwortliche muss künftig gegenüber seinen Vorgesetzen die Notwendigkeit (Bezug zu Baumaßnahme oder aktuell anstehender Entscheidung) darlegen.
  3. Mit Gutachten dürfen nur anerkannte Experten (berufliche Qualifikation in dem Themengebiet) beauftragt werden.

Begründung:

Die Vergabe von Gutachten sollte sich auf anstehende, aktuelle Entscheidungen und Baumaßnamen beschränken, zum einen aufgrund der angespannten Haushaltslage, zum anderen unter Bezug auf Art. 61 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung. Dieser besagt, dass die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen ist.

Zudem sollten die Gutachten auch in der Realität Berücksichtigung finden können. In der Vergangenheit kam es mehrfach vor, dass Gutachten erstellt wurden, deren Ergebnisse nur wenige Jahre später nicht mehr verwendet werden konnten (Fristablauf), deren Themen nicht für aktuelle Entscheidungen relevant waren oder bei welchen die Ersteller nicht die nötige Fachexpertise aufweisen konnten. Die ist jedoch nicht zielführend und stellt eine Verschwendung steuerlicher Mittel dar, welche sich die Stadt Landshut nicht leisten kann.

gez.

Jutta Widmann, 3. Bgm., MdL, Stadträtin

Robert Mader, Fraktionsvorsitzender, Stadtrat

Klaus Pauli, Stadtrat

Christian Pollner, Stadtrat JW